Hintergrund für die Einführung des bayernweit geltenden Standards für Allergikerfreundlichkeit waren die z.T. irreführenden, selbsterklärten und oft selbstgestrickten Angaben der Beherbungsbetriebe. Medizinisch ungeprüfte Angaben wie "allergiegerecht", "allergikergeeignet" oder gar "allergenfrei" verunsichern die Gäste. Die Betriebe verfügen oft nicht über die Kenntnisse, wie sie sich pragmatisch und zugleich medizinisch gesichert allergikerfreundlich ausstatten können.
Der BHV-Standard für Allergikerfreundlichkeit schafft hier Abhilfe. In den BHV-Schulungsveranstaltungen werden die Betriebe mit dem neuen Standard vertraut gemacht und lernen, sich nach den für jede Betriebsart festgelegten, standardisierten Bedingungen auszurichten. Dies gibt den Betrieben Sicherheit, auch im Umgang mit Gästen, die bestimmte Allergene meiden müssen.
